Neugestaltung der gesetzlichen Invaliditätspension ab 2014

All jenen, die mit Beginn des Jahres 2014 das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gebührt eine Invaliditätspension nur mehr bei Vorliegen einer dauernden Beeinträchtigung.

Das Gesetz gibt vor „Hier kommt vorerst die Rehabilitation“!

Was bedeutet das in der Zusammenfassung für den Einzelnen?

Es gibt eine Invaliditätspension erst dann, wenn keine, wie auch immer geartete, Möglichkeit mehr besteht die Person wieder in den Arbeitsalltag zu integrieren. Viele Menschen beachten diese gesetzliche Änderung gar nicht, wenngleich eine Vielzahl von Personen diese Tatsache zum Anlass nimmt, selbst eine Vorsorge zu gestalten.

Lesen mehr dazu …

http://www.parlament.gv.at/PAKT/PR/JAHR_2012/PK0946/
http://de.wikipedia.org/wiki/Invalidit%C3%A4tspension

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